RS0118850 – OGH Rechtssatz
§ 3 Abs 2 WEG 2002 verlangt nicht nur die Erfassung aller wohnungseigentumstauglichen und nicht als allgemeine Teile gewidmeten Objekte im Rahmen der Nutzwertfestsetzung, sondern auch die tatsächliche Wohnungseigentumsbegründung an allen diesen Objekten.