RS0118584 – OGH Rechtssatz
"Vor-Ausführungen analog § 245 Abs 1 StPO" oder "grundlegende Ausführungen" als Teil der Nichtigkeitsbeschwerde kennt § 285 Abs 1 StPO nicht; sie sind daher insoweit einer prozessordnungsgemäßen Erledigung von vornherein nicht zugänglich.