JudikaturOGH

RS0118582 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2004

Hat der Täter teils vor, teils nach Vollendung des 18. Lebensjahres zu einer Subsumtionseinheit nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 4 Z 3 SMG zusammenzufassende Suchtgiftmengen in Verkehr gesetzt, ist § 5 JGG nicht anzuwenden.

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