JudikaturOGH

RS0118797 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2004

Für die Erfüllung der in § 23 Abs 2 WEG 1975 (§ 37 Abs 2 WEG 2002) als unabdingbar normierten Ansprüche hat nach dem Prinzip der passiven Korrealität jeder Wohnungseigentumsorganisator einzustehen.

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