5Ob34/20s—OGH Entscheidung
17. April 2020
…Lauf der Dinge einen Vorteil im Vermögen des Geschädigten verursachte (RS0022824 [T3]), das haftbarmachende Ereignis daher für den Nachteil und einen entstehenden Vorteil kausal ist (RS0118820). Als – allenfalls auszugleichender – Vorteil ist die für den Geschädigten günstige Veränderung zu sehen, die sich im Vergleich der Lage nach vollzogener, allein die…