JudikaturOGH

RS0102246 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 2004

Eine vom Obersten Gerichtshof bereits als "offenbar rechtsmissbräuchlich" bezeichnete Vorgangsweise zu wiederholen überschreitet den Rahmen der nach § 9 RAO zulässigen Angriffs- und Verteidigungsmittel.

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