JudikaturOGH

RS0118526 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2017

Das Rechtsschutzinteresse am öffentlichen Widerruf einer in einem Medium veröffentlichten ehrenbeleidigenden Äußerung, die zugleich kreditschädigend ist, fällt mit der Veröffentlichung eines wegen derselben Äußerung gefällten Urteils nach § 34 MedG weg.

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