15Os109/05a—OGH Entscheidung
03. November 2005
…Ansicht - in nichtöffentlicher Beratung gemäß § 363b Abs 3 StPO wie im Spruch zu entscheiden (vgl Reindl, WK-StPO § 363c Rz 8, RIS-Justiz RS0118443). Mit seinem Antrag auf Aufhebung weiterer Beschlüsse des Landesgerichtes Innsbruck war Herbert G***** hingegen auf diese Entscheidung zu verweisen, weil durch die Erneuerung des Strafverfahrens…