JudikaturOGH

RS0118482 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 2003

Die Ansprüche gemäß § 43 WEG 2002 werden grundsätzlich nach Vollendung der Bauführung fällig. Werden vier Gebäude auf einer Liegenschaft errichtet, so ist der Anspruch mit der Fertigstellung des jeweiligen Objektes fällig.

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