JudikaturOGH

RS0118117 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2003

Eine teleologische Reduktion, die selbst vom engstmöglichen Gesetzeswortlaut erfasste Fälle von der Anwendung einer Privilegierung ausschließt, verstieße als Lückenschließung zu Lasten des Angeklagten gegen § 1 StGB.

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