JudikaturOGH

RS0118265 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2003

Die Regelungen des 26. Hauptstücks des ABGB sind unmittelbar nur auf den abhängigen Arbeitsvertrag anzuwenden. Bei sachlicher Rechtfertigung ist bloß eine analoge Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen auf den freien Dienstvertrag zu erwägen.

Rückverweise