Durch § 22 Abs 2 FinStrG scheidet nach dem Wortlaut nur Idealkonkurrenz von (betrügerischen) Finanzvergehen mit Betrugstatbeständen und Täuschungstatbeständen aus.
Rückverweise
…letzterer Bestimmung enthaltene Subsidiaritäts-klausel entgegen dem Gesetzeswortlaut und den Materialien zur Finanzstrafgesetznovelle 1975 BGBl 1975/335 (auch entgegen ständiger Rechtsprechung [RIS-Justiz RS0118271] und dem überwiegenden Teil der Lehre) neben der damit normierten Verdrängung des Täuschungstatbestands (§ 108 StGB) und der Betrugstatbestände also des Grundtatbestands (§ …