JudikaturOGH

RS0118468 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2003

Gemäß § 56 Abs 1 WEG 2002 soll nur eine vor dem 1.7.2002 vorgenommene Verbücherung von Wohnungseigentumszubehör weiter gültig bleiben. Gemäß § 56 Abs 2 WEG 2002 muss jede weitere Wohnungseigentumsbegründung nach dem 30.6.2002 bereits § 3 Abs 2 WEG 2002 entsprechen.

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