JudikaturOGH

RS0118672 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2003

Dem individuellen Recht, sich die Empfangsmöglichkeiten einer Parabolantenne nutzbar zu machen, kann in einer mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren Weise auch dadurch entsprochen werden, dass ein Mieter darauf verwiesen wird, sich an eine vorhandene Gemeinschaftsantenne anzuschließen. Der Halbsatz "sofern der Anschluss an eine bestehende Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist" in § 9 Abs 2 Z 5 MRG ist in diesem Sinn zu verstehen.

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