JudikaturOGH

RS0118169 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2003

Ob sich ein deutscher Rechtsanwalt, der in eigenem Namen und nicht im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Dienstleistung tätig wird, auf § 28 Abs 1 ZPO berufen kann, ist eher zu bezweifeln.

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