RS0118353 – OGH Rechtssatz
Fehlen einem Titel auf Teilung einer Liegenschaft die nach § 1 Abs 1 LiegTeilG erforderlichen Teilungspläne, so ist es zulässig, für eine Titelergänzungsklage mehrere Vermessungspläne heranzuziehen. Auch der Plan des gerichtlichen Sachverständigen im Verfahren über die Titelergänzungsklage kann eine geeignete Vermessungsurkunde sein, sofern der gerichtliche Sachverständige jedenfalls Ingenieurkonsulent für das Vermessungswesen ist.