JudikaturOGH

RS0118255 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2003

Nach §19 Abs1 MaklerG ist Handelsmakler, wer als Makler gewerbsmäßig Geschäfte über Gegenstände des Handelsverkehrs vermittelt, und zwar ohne ständig betraut zu sein.

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