JudikaturOGH

RS0118104 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2019

Die Bestimmung des § 12 Abs 1 VersVG gilt nur für Ansprüche "aus dem Versicherungsvertrag", und ist somit nicht auf die geltend gemachten Bereicherungsansprüche des Versicherten anzuwenden.

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