Art13 EuGVÜ ist lex specialis gegenüber Art5 Nr1 EuGVÜ (EuGH C-96/00 Rn36): Während sich Art5 Nr1 EuGVÜ allgemein auf Klagen aus Vertrag bezieht, erfasst Art13 EuGVÜ bestimmte Arten von Verträgen, die ein Verbraucher geschlossen hat.
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