Art13 EuGVÜ ist lex specialis gegenüber Art5 Nr1 EuGVÜ (EuGH C-96/00 Rn36): Während sich Art5 Nr1 EuGVÜ allgemein auf Klagen aus Vertrag bezieht, erfasst Art13 EuGVÜ bestimmte Arten von Verträgen, die ein Verbraucher geschlossen hat.
…7 Nr 1 EuGVVO 2012 und erfasst auch Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen oder bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche, die aus einem nichtigen Vertrag resultieren (vgl RS0112614; RS0108473 [T22]; RS0117972; einschränkend 6 Ob 18/17s Pkt 2.3.5 mwN). D er Abschluss eines Vertrags ist nach der Rechtsprechung zu Art 7 Nr…
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