JudikaturOGH

RS0118249 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. August 2015

Der Zusammenrechnung nach §292 Abs2 EO steht zwar nicht entgegen, dass sich eine der heranzuziehenden beschränkt pfändbaren Geldforderungen - hier die nicht in Exekution gezogene Rentenforderung- gegen einen ausländischen Drittschuldner richtet. Auf in Ausland bestehende Pfändungsbeschränkungen ist allerdings Bedacht zu nehmen; so darf eine nach fremdem Recht unpfändbare Forderung in eine Zusammenrechnung nicht einbezogen werden.

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