Übungsfahrten (§122 KFG), Ausbildungsfahrten (§19 Abs 3 FSG; FSB-VBV BGBlII 1999/54) und Perfektionsfahrten (§4b Abs 1 Z 1 und 3 FSG) sind gleichermaßen unter die Risikoausschlussbestimmung des Art6 Z2 (zweiter Halbsatz) AKKB1997 zu subsumieren.
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