JudikaturOGH

RS0119055 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2023

Aus § 52 Abs 2 Z 2 WEG 2002 ergibt sich, dass allen Wohnungseigentümern im Abrechnungsverfahren Parteistellung zukommt, das heißt auch die Entscheidungen zuzustellen sind.

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