JudikaturOGH

RS0117722 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2024

Täuschung im Sinne des § 146 StGB bedeutet jedes, allenfalls auch nur konkludentes Verhalten, das auf die Vorstellung eines anderen in irreführender Weise einwirkt. Die Täuschung muss sich auf Tatsachen beziehen, wozu auch objektivierbare rechtliche Gegebenheiten zählen.

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