RS0117786 – OGH Rechtssatz
Sind mit der Forderungsanmeldung überreichte Beilagen den einzelnen Positionen der Forderungsanmeldung zuordenbar, sind sie zu deren Konkretisierung heranzuziehen.
…Ziel der ausreichenden Nachvollziehbarkeit und Individualisierbarkeit der Forderung hinausschießenden Formalismus führen dürfen (vgl zB 8 Ob 25/04s; 8 Ob 173/02b; 8 Ob 269/98m). Ergibt sich aus einer Forderungsanmeldung etwa klar, dass sich die Klägerin auf einen ganz bestimmten Vertrag mit dem Schuldner…
Rückverweise