Es besteht die Möglichkeit, eine Wertsicherungsvereinbarung nach § 16 Abs 9 erster Fall MRG selbständig zu überprüfen, und zwar unabhängig davon, ob die Dreijahresfrist für die Überprüfung des Hauptmietzinses bereits abgelaufen ist.
Rückverweise
…genannten Frist von drei Jahren geltend zu machen. Die Frist beginnt dabei ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem das Erhöhungsbegehren des Vermieters wirksam wird (RS0117892 [T1]). [7] 2. Der Fachsenat hat bereits klargestellt, dass es sich bei der Frist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG…
…des Vermieters wirksam werde (5 Ob 101/03v = wobl 2003/191 mwN; 5 Ob 210/07d mwN; vgl RIS Justiz RS0117892). Der Gesetzgeber der WRN 2006 wollte die Präklusivfrist nur für die Überprüfung der durch die Anwendung der Wertsicherungsvereinbarung ermittelte Zinserhöhung, nicht aber der Wertsicherungsvereinbarung…