JudikaturOGH

RS0117521 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2005

Ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" in § 39 Abs 1 GebAG wird mit Rücksicht auf Art 6 MRK in verfassungskonformer Interpretation in Zweifelsfragen ein obligatorisches Anhörungsrecht des Sachverständigen statuiert.

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