JudikaturOGH

RS0118030 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. April 2025

"Angemessenheit" des vereinbarten oder begehrten Nutzungsentgelts bedeutet Zulässigkeit beziehungsweise rechtmäßige Höhe des Entgelts. Es geht um die Feststellung, ob das vereinbarte oder begehrte Entgelt den gesetzlichen Vorschriften über seine Höhe und Zusammensetzung entspricht.

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