2Ob31/04d—OGH Entscheidung
20. Februar 2006
…In zahlreichen weiteren Entscheidungen hat der Oberste Gerichtshof die für die Auslegung des § 5j KSchG geltenden Grundsätze präzisiert (RIS Justiz RS0102709, RS0118206, RS0117776, RS0117775, RS0117661, RS0117341, RS0117343, RS0116104). 2. Der vorliegende Fall, dass der Empfänger der Gewinnmitteilung vom Gewinn eines von mehreren „Preisen" verständigt wird, gehört zur typischen Erscheinungsform…