RS0117708 – OGH Rechtssatz
§ 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002 lässt bei Nichtigkeit der Nutzwertfestsetzung die gemäß § 10 Abs 2 WEG 2002 unbefristete gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte auf Antrag eines Miteigentümers oder Wohnungseigentumsbewerbers zu.