RS0117411 – OGH Rechtssatz
Im Vertrauen auf das Grundbuch ist nur der entgeltliche Erwerber der Liegenschaft geschützt. Wem eine Liegenschaft geschenkt wurde, der kann sich nicht darauf berufen, er hätte mangels grundbücherlicher Eintragung von einer Belastung der Liegenschaft nichts gewusst.