JudikaturOGH

RS0117246 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2005

§ 36 GebAG sieht eine Gebühr für die "Vorbereitung des mündlichen Gutachtens" nicht vor. Derartige Vorbereitungshandlungen werden schon durch die Gebühr für Mühewaltung abgegolten.

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