Ein den Stiftern in der Stiftungsurkunde eingeräumtes Recht, gemeinsam Mitglieder des Stiftungsvorstands abzuberufen und Nachfolger zu bestellen, verleiht ihnen für sich allein nicht die Stellung eines Organs der Stiftung.
…§ 9 Abs 2 Z 4 PSG (vgl 6 Ob 305/01y; 6 Ob 291/02s; RIS-Justiz RS0117121 [T2]; Arnold , PSG 2 , § 14 Rz 18; vgl auch 6 Ob 239/08b = RIS Justiz RS0116028 [T1, T2, T3] = RS0107655…
…14 Abs 1 PSG genannt werden, ist ohne Rücksicht auf die formelle Bezeichnung im Einzelfall zu prüfen, ob ihnen im Sinne des materiellen Organbegriffs (RS0117121 [T1]) auch Organstellung zukommt (RS0117121 [T2]). Wesentlich ist, ob den Betroffenen Einflussmöglichkeiten auf die Willensbildung und/oder die Leitung bzw die Überwachung des Stiftungsvorstands zukommen…
…eingeräumten Rechten (Einfluss auf die Willensbildung und die Leitung sowie Überwachung des Stiftungsvorstands) auch Stiftungsorgan ist (vgl 6 Ob 239/08b = RIS Justiz RS0117121 [T2, T3]), und den Beirat, dessen Organeigenschaft schon in der Entscheidung 6 Ob 42/13i bejaht wurde. Kompetenzen (Aufgaben) von Stiftungsorganen betreffen deren…
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