JudikaturOGH

RS0117358 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Dezember 2002

Die Bezahlung einer "Reparaturrücklage", sohin Zahlungen, die gewidmet für die Begleichung künftiger Erhaltungsarbeiten dienen sollen, finden im Betriebskostenkatalog des §21 MRG keine Deckung.

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