3Ob111/13i—OGH Entscheidung
21. August 2013
…vom Unterhaltspflichtigen gewählte private Lebensführung auswirken oder nicht. Der Vergleich mit den Verhältnissen in einer intakten Familie ist durchaus angebracht (vgl etwa RIS Justiz RS0114189, RS0117200 [T3]). 3. Erachtet das Rekursgericht auf der Grundlage einer vom Obersten Gerichtshof gebilligten Rechtsansicht das Verfahren für ergänzungsbedürftig, kann der Oberste Gerichtshof, der nicht…