RS0117379 – OGH Rechtssatz
Für die in § 10 Abs 4 MRG geforderte schriftliche Anzeige ist die Mitteilungsform durch Telefax ausreichend, um der drohenden Präklusion des Anspruchs zu begegnen, wenn das Faxschreiben die eigenhändige, ebenfalls fernkopierte Unterschrift des Mieters trägt.