JudikaturOGH

RS0116962 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 2025

Zwar dürfen Rechts- oder Subsumtionsrüge anstelle einer eigenständigen methodengerechten Ableitung aus dem Gesetz an einem Rechtssatz des Obersten Gerichtshofs anknüpfen. Dies muss jedoch innerhalb der von Logik und Grammatik gezogenen Grenzen geschehen. Bei einem Zirkelschluss ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

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