JudikaturOGH

RS0116879 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 2025

Mangelt es der Nichtigkeitsbeschwerde an einer deutlichen und bestimmten Bezeichnung des Sachverhaltes, der den Prüfungskriterien des angezogenen Nichtigkeitsgrundes entspricht, so wird sie nicht prozessförmig dargestellt (WK-StPO § 285d Rz 10).

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