Für die Vernehmung von Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten gemäß §250 StPO genügt die begründete Befürchtung, die bloße Anwesenheit des Angeklagten könne dazu führen, dass es der Zeuge nicht wagt, wahrheitsgemäß auszusagen.
…5a des § 281 Abs 1 StPO infrage gestellten (RIS Justiz RS0118016) – Sachverhaltsgrundlage erweist sich die kritisierte Abweisung als rechtsrichtig (RIS Justiz RS0116769, vgl RS0098245; Kirchbacher , WK StPO § 250 Rz 4 und 7 f). [5] Vor einem Eingehen auf das weitere Vorbringen der Verfahrensrüge…
…Abs 1 StPO eingeräumten Ermessens (vgl ON 425 Teil 1 S 4 iVm ON 1 S 168; RIS-Justiz RS0116769) nicht dargetan wurde (vgl RIS Justiz RS0098271 [T2]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 251; Kirchbacher , WK StPO § 250 Rz …
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