JudikaturOGH

RS0117159 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2024

Die fehlende Zustimmung eines Teilhabers kann im Fall von Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die § 828 ABGB zu unterstellen sind, nicht durch einen Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt werden.

Rückverweise