RS0116781 – OGH Rechtssatz
Der Entzug der Verfahrenshilfe gemäß § 68 Abs 2 ZPO ist nur zulässig, wenn sich die der Bewilligung zugrundegelegten Annahmen als unrichtig herausstellten.
…worden ist: 4. Die Erstklägerin und die Drittklägerin setzen sich damit in ihrem Rekurs auch auseinander und zitieren zuerst den Rechtssatz RS0116780 (= 1 Ob 164/02b), wonach die Belastung oder Veräußerung von Liegenschaftsvermögen nur dann gefordert werden könne, wenn dies im Einzelfall zumutbar ist. Allerdings behaupten sie in ihrem Rekurs gar…
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