Es kann nicht generell gesagt werden, dass bei gerichtlicher Genehmigung eines Darlehensvertrages bezüglich minderjähriger Beteiligter die Bestellung eines Kollisionskurators nicht erforderlich ist. Vielmehr muss auch die Verwendung des Darlehens zu dem angegebenen, (auch) im Interesse der Kinder gelegenen Zweck gesichert erscheinen.
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