7Ob133/08x—OGH Entscheidung
02. Juli 2008
…über die Erklärungsabsicht im Einzelfall (hier: zum Umfang der im Scheidungsvergleich vereinbarten Kostentragung) ist hingegen - von groben Auslegungsfehlern und sonstigen krassen Fehlbeurteilungen abgesehen (RIS-Justiz RS0116755) - vom Obersten Gerichtshof nicht zu überprüfen (RIS-Justiz RS0044088, RS0042555, RS0044298, RS0044358; 10 Ob 24/08i). Schon das Berufungsgericht hat somit zutreffend ausgeführt, dass (auch…