Untersuchungshaft wegen Flucht-, Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr bei schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung—OLG Wien Entscheidung
30Bs155/25a04. Juni 2025
…Straftat mit schweren Folgen, ebenso wie auch eine gefährliche Drohung mit dem Tod ( Nimmervoll , Haftrecht 3 Z 654, Z 655, Z 660; RIS-Justiz RS0116500). A* ist demnach zweier Taten mit schweren Folgen, nämlich des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 84 Abs 4 StGB sowie des Vergehens…