JudikaturOGH

RS0116635 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2002

§290a Abs 1 Z2 EO bezieht sich auf Einkünfte aus laufenden, wiederkehrenden Leistungen, denen kein Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit des Verpflichteten zugrunde liegt.

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