JudikaturOGH

RS0116634 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2018

Im Teilungserkenntnis enthaltene Teilungsregeln oder Teilungsanordnungen binden das Exekutionsgericht. Im Exekutionsantrag nach § 351 EO muss kein Teilungsvorschlag gemacht werden. Ein solcher Antrag wäre auch für das Gericht nicht bindend. Hier: Begründung von Wohnungseigentum.

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