8ObA76/11a—OGH Entscheidung
22. November 2011
…sind die für die Verjährungsbestimmungen geltenden Vorschriften auf die Ausschlussfristen, die der raschen Bereinigung der offenen Streitfragen dienen sollen, analog anzuwenden (RIS Justiz RS0029716; RS0116905; RS0116904). Allgemein beginnt die Verjährung erst mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem das Recht erstmals hätte ausgeübt werden können, der Geltendmachung des Anspruchs also keine…