RS0116515 – OGH Rechtssatz
Solange der Bankprüfer eine Anzeige nach §63 Abs3BWG nicht für erforderlich hält, sind erhöhte Anforderungen an die Begründung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen, die auf der Annahme einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit eines Kreditinstituts beruhen, zu stellen.