JudikaturOGH

RS0116717 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2002

Eine Interessenskollision nach § 158k Abs 1 VersVG liegt nicht schon dann vor, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund desselben Ereignisses Ansprüche aus verschiedenen Versicherungsverträgen bei demselben Versicherer geltend macht (wie dies in Art 10 Punkt 2 ARB 1994 und 10 Punkt 2. AKRB 1995 ausdrücklich betont wird), sondern muss dazu (kumulativ) auch noch das Rechtsschutzinteresse des Versicherungsnehmers im Gegensatz zum wirtschaftlichen Interesse des Versicherers in einem anderen Versicherungszweig stehen.

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