RS0116715 – OGH Rechtssatz
Das in §158k VersVG statuierte freie Wahlrecht eines Rechtsanwaltes, das den Versicherungsnehmer vor Interessenkollisionen schützen soll, ist in Art 10 Pkt 1 bis 3 der ARB 1994 geregelt, die von der Sektion für die Rechtsschutz-Versicherung des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs als unverbindlich empfohlene Musterbedingungen angeboten wurden. Diese Bestimmungen wurden von den AKRB 1995 in Art10 Pkt1 übernommen.