RS0116553 – OGH Rechtssatz
Bei zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Bediensteten ist weiterhin die Gemeinde Wien Dienstgeber; ein unberechtigter Gehaltsabzug ist daher nicht gegen das ausgegliederte Unternehmen (hier: Wiener Linien GmbH Co KG), sondern gegen die Gemeinde Wien geltend zu machen.